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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisebüros berger´s reisen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der vom Reisebüro berger´s reisen (nachfolgend „RB“) erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB's des RBs. Der Geltung etwaiger AGB`s des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

§1 Tätigkeit als Reisevermittler

  1. Das RB bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.
  2. Der Reisende erteilt durch die Buchung dem RB den Vermittlungsauftrag. Das RB nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an.
  3. Das RB kann mit dem Reisenden besondere Entgelte für die Beratung, Umbuchung oder Stornierung be-rechnen. Diese Entgelte werden dem Reisenden auch bei Stornierungen der Reise (durch Veranstalter oder Reisender) nicht erstattet.
  4. Falls das RB mit dem Reisenden besondere Quality Plus Leistungen vereinbart, bietet das RB bietet dem Kunden die Quality Plus Leistungen (mit Ausnahme der Quality Plus Versicherungsleistungen) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Die Quality Plus Versicherungsleistungen werden vom RB vermittelt, wobei das RB bei Vertragsschluss auf die Versicherungsbedingungen einschl. Versicherungsausweis des Versicherers hinweist und diese dem Kunden aushändigt.
  5. Für den vom RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend “Anbieter“) sind allein die AGB`s des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB`s der jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB`s eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

§ 2 Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

  1. Mit der Buchung erteilt der Reisende dem RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für den Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
  2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt das RB an den Anbieter. Die Übermittlung durch das RB stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar. Der Anbieter ent-scheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung.
  3. Der Reisende ist verpflichtet, die Reisebestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und ggfs. auf Abweichungen unverzüglich hinzuweisen. Kommt der Reisende dieser Pflicht nicht nach, wird unsere Haftung bezüglich eines Ihnen ent-stehenden Schadens ausgeschlossen.
  4. Das RB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
  5. Rechnungen, welche durch das RB gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch das RB), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin zu bezahlen.
  6. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch das RB der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen sorgt das RB für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung und händigt dem Reisenden den dazu-gehörigen Sicherungsschein aus.

§ 3 Reiseunterlagen

  1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per E-Mail oder per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
  2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier oder Post, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
  3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch das RB wünscht, übermittelt das RB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post.

Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.

  1. Der Reisende ist verpflichtet, die ihm durch das RB ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das RB oder den Anbieter direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

§ 4 Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen

  1. Grundsätzlich werden Flugtickets entsprechend der Ausstellungsfristen der entsprechenden Airline ausgestellt. Ab dem Ausstellungsdatum können im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des Reisenden durch die Airline Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen.
  2. Flugtickets sind am Tage der Buchung zur vollständigen Bezahlung fällig und werden dem Reisenden in der Regel als elektronisches Ticket sofort zur Verfügung gestellt. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst nach Bezahlung.
  3. Das RB erhebt für die Ausstellung der Tickets sowie für jede Änderung und die Stornierung eine Bearbeitungsgebühr zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno-/Umbuchungsgebühren der Airline.
  4. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
  5. Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das RB hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Das RB verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert das RB den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird das RB sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

§ 5 Umbuchung und Rücktritt

  1. Die Umbuchung sowie der Rücktritt vom Reisevertrag sind nur gemäß den AGB´s des jeweiligen Veranstalters als Vertragspartner des Reisenden möglich.
  2. Eventuell anfallenden Kosten für die Umbuchung oder zu entrichtende Stornogebühren richten sich nach den Bedingungen des Veranstalters.
  3. Zur Vermeidung des Kostenrisikos empfiehlt das RB dem Reisenden den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rücktrittskosten sowie zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.
  4. Zusätzlich fällt ein Bearbeitungsentgelt des RBs an.

§ 6 Informationspflichten des Reisevermittlers/Reisenden

  1. Soweit das RB Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt das RB die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. Das RB wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.
  2. Bei Informationen zu Einreise-, Visa- und Passbestimmungen ist das RB auf Angaben Dritter angewiesen. Da die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, geben wir keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit zum Zeitpunkt des Reiseantritts. Eine Haftung des RBs ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  3. Es obliegt den Pflichten des Reisenden, sich vor Reiseantritt über die aktuellen Regelungen zu informieren.
  4. Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist, wird das RB den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

§ 7 Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen

  1. Das RB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
  2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter führen.
  3. Mängel der Vermittlungsleistung des RBs hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und dem RB -soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
  4. Das RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegen-zunehmen. Das RB hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängel-anzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.

§ 8 Haftung des Reisebüros

  1. Das RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, von denen die Dienste des RBs beeinflusst werden.
  2. Das RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
  3. Das RB haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind.
  4. Das RB haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses oder für Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.
  5. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit dem RB fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung des RBs für das Kennen müssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
  6. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässig-keit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung des RBs unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.
  7. Im Übrigen haftet das RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Das RB haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den zweifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet das RB nicht.
  8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des RBs betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen.
  9. Soweit die Haftung des RB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Datenschutz

  1. Das RB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinaus-gehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat.
  2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber dem RB hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
    1. Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO
    2. Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO
    3. Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO
    4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO
    5. Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DSGVO
    6. Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO
    7. Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO
    8. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO
  3. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das RB unter berger@bergers-reisen.de oder an die Postadresse von berger´s reisen wenden.

 

§ 10 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

RB ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

 

§ 11 Allgemeines

  1. Diese Regelungen und die zwischen Ihnen und dem RB zustande gekommene Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht.
  2. Falls sich eine Vorschrift dieser AGB´s dem geltenden Recht zufolge als ungültig oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte, wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin gültig
  3. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Reisenden und dem RB dar und ersetzt alle sich hierauf beziehenden vorhergehenden oder gleichzeitigen Mitteilungen und Vorschläge, ob elektronisch, mündlich oder schriftlich, zwischen dem Reisenden und dem RB.

 

Stand 19.06.2020